AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Nieder+Marx und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

[1.1.] Nieder+Marx überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Nieder+Marx bleibt in jedem Fall, auch wenn wir das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

[1.2.] Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Nieder+Marx und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

[1.3.] Nieder+Marx hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) und ggf. im Webimpressum als Urheber genannt zu werden.


2. Vergütung

[2.1.] Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

[2.2.] Die Vergütungen sind zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

[2.3.] Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.


3. Fremdleistungen

[3.1.] Nieder+Marx ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Nieder+Marx hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

[3.2.] Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Nieder+Marx abgeschlossen werden,ist der Auftraggeber verpflichtet, Nieder+Marx im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.


4. Herausgabe von Daten

[4.1.] Nieder+Marx ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Nieder+Marx ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gegebenenfalls gesondert zu vergüten.

[4.2.] Hat Nieder+Marx dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Nieder+Marx verändert werden.

[4.3.] Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

[4.4.]Nieder+Marx haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateienund Daten. Die Haftung von Nieder+Marx ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten,die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.


5. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

[5.1.] Soll Nieder+Marx die Produktionsüberwachung durchführen, schließt Nieder+Marx und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Nieder+Marx die Produktionsüberwachung durch, entscheidet Nieder+Marx nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

[5.2.] Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Nieder+Marx zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.


6. Haftung

[6.1.] Nieder+Marx haftet nur für Schäden, die wir selbst oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

[6.2.] Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

[6.3.] Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Nieder+Marx.

[6.4.] Nieder+Marx haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

[6.5.] Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Nieder+Marx geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


7. Vorlagen

[7.1.] Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Nieder+Marx übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Nieder+Marx im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


8. Schlussbestimmungen

[8.1.] Erfüllungsort ist der Sitz von Nieder+Marx

[8.2.] Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

[8.3.] Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland